Aufnahmeverfahren
Ein individuell auf das Kind und oft auch sein Herkunfstsystem abgestimmtes Aufnahmeverfahren soll helfen, die Passung zwischen dem Kind und dem Jugendhilfe-Netzwerk Integration so gut wie möglich zu gewährleisten. Das Verfahren ist immer ein mehrstufiges. In diversen Begegnungen lernt das Kind seine potentielle Partnerfamilie, die platzierungskoordinierende Person und die interne Schule kennen. Ein Schnupperaufenthalt von rund zehn Tagen und zahlreiche Sitzungen runden das Aufnahmeverfahren ab. Die UNO-Kinderrechtskonvention sowie die Pflegekinderverordnung sehen vor, dass das Kind alters- und entwicklungsgerecht angehört wird. Das Jugendamt des Kantons Bern hat Qualititätsstandards zur Platzierung eines Pflegekinds erarbeitet. Diese Vorgaben werden im Jugendhilfe-Netzwerk Integration konsequent umgesetzt.

Eine langfristige tragfähige Platzierung bedingt immer ein sorgfältiges Aufnahmeverfahren.