Willkommen sind Kinder und Jugendliche die,
- ein neues „zu Hause“ in einer gesunden Pflegefamilie brauchen.
- beim Eintritt zwischen 2 und 14 Jahre alt sind und für die von der Behörde eine mittel- oder längerfristige Platzierungslösung bevorzugt wird.
- gestützt auf eine zivilrechtliche oder jugendstrafrechtliche Massnahme ausserfamiliär platziert werden müssen.
- grosse schulische Lücken haben und unter fachärztlicher und heilpädagogischer Aufsicht einer individuellen pädagogischen und therapeutischen Förderung bedürfen.
- wegen besonderen Bedürfnissen sowohl „zu Hause“ als auch in der Schule einer Einzelförderung bedürfen.